§ 9 Mitglieder- und Vertreterversammlung
(Parteitag, Hauptversammlung)

(1) Die Mitglieder- oder Vertreterversammlung (Parteitag, Hauptversammlung) ist das oberste Organ des jeweiligen Gebietsverbandes. Sie führt bei Gebietsverbänden höherer Stufen die Bezeichnung "Parteitag", bei Gebietsverbänden der untersten Stufe die Bezeichnung "Hauptversammlung"; die nachfolgenden Bestimmungen über den Parteitag gelten auch für die Hauptversammlung. Die Parteitage treten mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr einmal zusammen.

(2) Vorstandsmitglieder, Mitglieder anderer Organe des Gebietsverbandes sowie Angehörige des in § 11 Abs. 2 genannten Personenkreises können einer Vertreterversammlung kraft Satzung angehören, dürfen aber in diesem Fall nur bis zu einem Fünftel der satzungsmäßigen Gesamtzahl der Versammlungsmitglieder mit Stimmrecht ausgestattet sein.

(3) Der Parteitag beschließt im Rahmen der Zuständigkeiten des Gebietsverbandes innerhalb der Partei über die Parteiprogramme, die Satzung, die Beitragsordnung, die Schiedsgerichtsordnung, die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien.

(4) Der Parteitag wählt den Vorsitzenden des Gebietsverbandes, seine Stellvertreter und die übrigen Mitglieder des Vorstandes, die Mitglieder etwaiger anderer Organe und die Vertreter in den Organen höherer Gebietsverbände, soweit in diesem Gesetz nichts anderes zugelassen ist.

(5) Der Parteitag nimmt mindestens alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und faßt über ihn Beschluß. Der finanzielle Teil des Berichts ist vor der Berichterstattung durch Rechnungsprüfer, die von dem Parteitag gewählt werden, zu überprüfen.


第9条 党員集会および代表者集会
(党大会、総会)

(1) 党員集会および代表者集会(党大会、総会)は、各地域組織の最高機関である。党員集会および代表者集会は、上位の地域組織にあっては「党大会」と称し、最下位の地域組織にあっては「総会」と称し、党大会に関する以下の規定は、総会にも適用する。党大会は、少なくとも2暦年に1度は開催するものとする。

(2) 理事会の構成員、地域組織のその他の機関の構成員ならびに第11条第2項に掲げる者は、党則により代表者集会に属することができるが、この場合、その表決権は、党則による代表者集会構成員総数の5分の1までに限られるものとする。

(3) 党大会は、政党内部における地域組織の管轄範囲内において、党綱領、党則、党費規定、仲裁裁判所規則、解散ならびに他の政党との合併に関して議決する。

(4) 党大会は、本法に別段の定めのない限り、地域組織の長その代理人および理事会のその他の構成員、その他の機関がある場合にはその構成員ならびに上位地域組織の機関への代表者を選出する。

(5) 党大会は、少なくとも2年に1度は理事会の活動報告を受け、これに関して議決する。この報告の財政に関する部分は、その報告提出の前に、党大会によって選出された会計検査員により審査されるものとする。


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