§ 10 Rechte der Mitglieder

(1) Die zuständigen Organe der Partei entscheiden nach näherer Bestimmung der Satzung frei über die Aufnahme von Mitgliedern. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrages braucht nicht begründet zu werden. Allgemeine, auch befristete Aufnahmesperren sind nicht zulässig. Personen, die infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Mitglieder einer Partei sein.

(2) Die Mitglieder der Partei und die Vertreter in den Parteiorganen haben gleiches Stimmrecht. Die Ausübung des Stimmrechts kann nach näherer Bestimmung der Satzung davon abhängig gemacht werden, daß das Mitglied seine Beitragspflicht erfüllt hat. Das Mitglied ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt.

(3) In der Satzung sind Bestimmungen zu treffen über

  1. die zulässigen Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder,
  2. die Gründe, die zu Ordnungsmaßnahmen berechtigen,
  3. die Parteiorgane, die Ordnungsmaßnahmen anordnen können.

Im Falle der Enthebung von Parteiämtern oder der Aberkennung der Fähigkeit zu ihrer Bekleidung ist der Beschluß zu begründen.

(4) Ein Mitglied kann nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.

(5) Über den Ausschluß entscheidet das nach der Schiedsgerichtsordnung zuständige Schiedsgericht. Die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe ist zu gewährleisten. Die Entscheidungen sind schriftlich zu begründen. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Vorstand der Partei oder eines Gebietsverbandes ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen.


第10条 党員の権利

(1) 政党の所轄機関は、党員の入党に関し、党則の詳細規定に従って自由に決定する。入党申請の拒絶の事由は、不要である。一般的、かつ期限付き入党阻止は、認められない。判決により、被選挙権また投票権を有しない者は、党員となることができない。

(2) 党員と党機関の代表者とは、同等の表決権を有する。表決権の行使は、党則の詳細規定により、党員がその党費支払義務を果たしたことにより賦与されるとすることができる。党員は、いつでも即刻、離党する権利を有する。

(3) 党則においては、以下に関する事項を規定するものとする。

  1. 党員に対してとりうる紀律措置
  2. 紀律措置の根拠
  3. 紀律措置を発する党機関

党務の解任またはその権限の剥奪の場合においては、その議決は根拠を有するべきものとする。

(4) 党員は、故意に党則に違反し、または党の基本原則もしくは秩序に重大な違反をなし、且つそれにより党に重大な損害を与えた時以外には、除名されることはない。

(5) 除名に関しては、仲裁裁判所規則に従った仲裁裁判所が決定する。上級の仲裁裁判への訴願は保証されるものとする。決定は書面により根拠を示すものとする。応急の対応を要する、緊急かつ重大な場合においては、党または地域組織の理事会は、仲裁裁判所の決定までの間、その党員の権利行使を差し止めることができる。


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