§ 37 Nichtanwendbarkeit von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 54 Satz 2 sowie die §§ 61 bis 63 des Bürgerlichen Gesetzbuches werden bei Parteien nicht angewandt.


第37条 民法の規定の適用除外

§ 54 Satz 2 sowie die §§ 61 bis 63 des Bürgerlichen Gesetzbuches werden bei Parteien nicht angewandt.


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